Lebenslagen
Hilfen zur Erziehung
Sie kommen mit Ihren Kindern oder pubertierenden Jugendlichen nicht mehr zurande? Die Situation ist so verfahren, dass kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint? Oder Ihr Kind zeigt Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten? Dann kann Ihnen das Jugendamt mit einem sehr breit gefächerten Beratungs- und Hilfsangebot helfen. Es entscheidet gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern, in welcher Weise Ihrer Familie am besten geholfen werden kann.
Die Hilfe zur Erziehung steht allen Sorgeberechtigten von Minderjährigen zu.
Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, Voraussetzung für die Bewilligung ist stets, dass gemeinsam mit allen Beteiligten ein sogenannter Hilfeplan erstellt wird. Darin werden die Eckpunkte der Hilfe festgelegt.
Um Konflikte zwischen Eltern und Kindern zu beseitigen oder zu abzumildern, reichen in den meisten Fällen beratende oder unterstützende Hilfen aus wie beispielsweise
- Erziehungsberatung,
- Erziehungsbeistand in Form eines Betreuungshelfers oder einer Betreuungshelferin
- sozialpädagogische Familienhilfe.
In besonderen Situationen können Kinder im Rahmen der Hilfe zur Erziehung auch übergangsweise oder bis zur Volljährigkeit außerhalb des Elternhauses untergebracht werden, beispielsweise durch
- Vollzeitpflege - Erziehung in einer Pflegefamilie,
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform oder durch
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
Rechtsgrundlage
Zugehörige Leistungen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
- Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfeplan aufstellen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.01.2023 freigegeben.