Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten

STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet

  • Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
  • Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
  • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
    Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden.

Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.

Zuständige Stelle

STÄRKE-Informationsmaterial erhalten Sie

  • beim Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Gefördert werden Anbieter, die

  • niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,
  • spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
  • die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten.

Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:

  • Einelternfamilien
  • frühe Elternschaft,
  • Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
  • Familien mit Gewalterfahrung,
  • Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht), Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds,
  • Mehrlingsfamilien,
  • Familien mit Fluchterfahrung und zugewanderte Familien,
  • getrenntlebende Familien.

Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.

Verfahrensablauf

Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs beziehungsweise an Ihr Jugendamt.

STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort finden Sie auch hier.

Fristen

Für Eltern: Keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

08.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr