Kommunale Wärmeplanung

Baden-Württemberg gilt mit seinem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz als Vorreiter der Energiewende. Mit der Novellierung wurde das Ziel festgelegt, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Da Wärme nicht so leicht transportierbar ist wie Strom, muss dieser Transformationsprozess unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort gestaltet werden. Dabei kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu, die sie mit dem Prozess der Wärmeplanung erfüllen.
 
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen, und unterstützt die Kommunen bei den zukünftigen Entscheidungen in Bezug auf den Energiewendeprozess. Genauso soll er auch allen Bürgerinnen und Bürgern bei individuellen Investitionsentscheidungen behilflich sein.
 
Die Gemeinde Hartheim, die Stadt Bad Krozingen und die Stadt Staufen haben sich im März 2023 für diese komplexen Aufgaben im Konvoi zusammengeschlossen, um gemeinsam das Thema Kommunale Wärmeplanung aktiv anzugehen. Der Bearbeitungszeitraum beläuft sich dabei auf ca. 14 Monate.

Offenlage des Fachgutachten "Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Hartheim am Rhein"

Offenlage des Fachgutachten„Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Hartheim am Rhein“ 
Die kommunale Wärmeplanung ist für Gemeinden ein wichtiger und mittlerweile verpflichtender Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickeln die Gemeinden eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und tragen damit zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 bei.
 
Um dem Anspruch einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 27 KlimaG BW gerecht zu werden, wird das Fachgutachten „Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Hartheim am Rhein“ mit Informationen zur Akteursbeteiligung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, dem Zielszenario Klimaneutraler Gebäudebestand 2040, der Kommunalen Wärmewendestrategie, den Steckbriefen für die Ortsteile und weiteren Informationen nun offengelegt.
 
Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung liegt in der Zeit vom
 
August 2024 bis einschließlich 09. September 2024
 
im Rathaus Hartheim, Abteilung Bauamt, Zimmer 11, Feldkircher Str. 17, 79258 Hartheim am Rhein, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
 
Die dazugehörigen Planunterlagen können während des Auslegungszeitraums ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Hartheim (www.hartheim.de) eingesehen werden.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (Bürgermeisteramt Hartheim, Feldkircher Straße 17, 79258 Hartheim) oder per E-Mail (gemeinde@hartheim.de) vorgebracht werden.
 

Informationsveranstaltung zu den Zwischenergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung

Am 01. Februar fand eine Infoveranstaltung über den aktuellen Stand der Wärmeplanung in Hartheim, Bad Krozingen und Staufen statt. Die bisher erarbeiteten Zwischenergebnisse finden Sie in diesen Folien:

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr