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Grundsteuererklärung
Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung der Grundsteuer
Um den genauen Bodenrichtwert Ihres Grundstückes zu ermitteln, sind über den unten stehenden Link die dazugehörigen graphischen Darstellungen der Richtwertzonen veröffentlicht. Hier ist genau ersichtlich, welche Bodenrichtwerte für die jeweilige Grundstückslage gelten. Die Bodenwerte der Außenbereiche sind ebenfalls über diese Homepage, unter „zusätzliche Werte“, zu entnehmen.
https://www.muellheim.de/stadtentwicklung-wirtschaftsfoerderung/bodenrichtwerte/orte/hartheim/