Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Hartheim am Rhein
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald zur Gründung des Beregnungsverbands „Südlicher Breisgau“– Änderungen des Verbandsgebiets und Ladung zu den nächsten Verhandlungsterminen –
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung„Windenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein
Regionalverband Südlicher Oberrhein
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung
„Windenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein
gemäß § 9 Abs. 1 bis 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I S. 88) in
Verbindung mit § 12 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl.
385), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42)
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 16. Mai 2024 die
Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage der Teilfortschreibung „Windenergie“
des Regionalplans Südlicher Oberrhein beschlossen.
Der Planungsraum umfasst den Stadtkreis Freiburg i. Br. sowie die Landkreise Breisgau-
Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis.
Der Planentwurf (bestehend aus den Plansätzen und der Begründung, den in der Raumnutzungskarte
enthaltenen Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen mitsamt der
Änderung der Abgrenzung von zwei Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege und
dem Umweltbericht) sowie zweckdienliche Unterlagen stehen unter www.rvso.de/wind zur
Verfügung. Vom 6. Juni bis einschließlich 7. Juli 2024 liegen der Planentwurf und zweckdienliche
Unterlagen auch für jedermann zur kostenlosen Einsicht bei folgenden Stellen während der
Sprechzeiten aus:
Regionalverband Südlicher Oberrhein (Reichsgrafenstr. 19, 79102 Freiburg), Zimmer 04,
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 9.00–12.00 Uhr und 14.00–15.30 Uhr, Freitag 9.00–12.00
Uhr
Stadt Freiburg i. Br., Rathaus im Stühlinger (Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg), Altbau, Foyer
des Beratungszentrums Bauen und Energie, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch 7.30–
16.30 Uhr, Donnerstag 7.30–18.00 Uhr, Freitag 7.30–15.30 Uhr
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Stadtstr. 3, 79104 Freiburg), Zimmer 028, Sprechzeiten:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 8.00–16.00 Uhr
Landratsamt Emmendingen (Bahnhofstr. 2–4, 79312 Emmendingen), Zimmer 228, Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Freitag 8.30–12.00 Uhr, Donnerstag 8.30–12.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
Landratsamt Ortenaukreis (Badstr. 20, 77652 Offenburg), Zimmer 359 A, Sprechzeiten: Montag
bis Donnerstag 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr, Freitag 8.30–12.00 Uhr
Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein (Feldkircher Straße 17, 79258 Hartheim am Rhein),
Zimmer 11, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00–12.00 Uhr, Dienstag 14.00-18.30 Uhr
Zu dem Planentwurf (s. o.) kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Südlicher Oberrhein bis
einschließlich 7. Juli 2024 schriftlich (Regionalverband Südlicher Oberrhein, Reichsgrafenstr. 19,
79102 Freiburg), zur Niederschrift oder per E-Mail (windbeteiligung@rvso.de) Stellung nehmen. Nach
Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).
Der Regionalverband Südlicher Oberrhein prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das
Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im
Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch
ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband, dem Stadtkreis oder einem
Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird ggf. durch öffentliche
Bekanntmachung hingewiesen.
Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren zur Erfüllung einer in der Zuständigkeit des
Regionalverbands Südlicher Oberrhein liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbands
Südlicher Oberrhein (www.rvso.de/de/impressum/Datenschutzinformation.php) verarbeitet. Die
Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen (vgl. § 4 LDSG
V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO). Die Datenschutzerklärung
enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und
Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den
zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.
Freiburg i. Br., 24. Mai 2024
Wolfgang Brucker (Verbandsdirektor)
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung„Solarenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung
„Solarenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein
gemäß § 9 Abs. 1 bis 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I S. 88) in
Verbindung mit § 12 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl.
385), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42)
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 16. Mai 2024 die
Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage der Teilfortschreibung „Solarenergie“
des Regionalplans Südlicher Oberrhein beschlossen.
Der Planungsraum umfasst den Stadtkreis Freiburg i. Br. sowie die Landkreise Breisgau-
Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis.
Der Planentwurf (bestehend aus den Plansätzen und der Begründung, den in der Raumnutzungskarte
enthaltenen Vorbehaltsgebieten für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen
und dem Umweltbericht) sowie zweckdienliche Unterlagen stehen unter www.rvso.de/solar zur
Verfügung. Vom 6. Juni bis einschließlich 7. Juli 2024 liegen der Planentwurf und zweckdienliche
Unterlagen auch für jedermann zur kostenlosen Einsicht bei folgenden Stellen während der
Sprechzeiten aus:
Regionalverband Südlicher Oberrhein (Reichsgrafenstr. 19, 79102 Freiburg), Zimmer 04,
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 9.00–12.00 Uhr und 14.00–15.30 Uhr, Freitag 9.00–12.00
Uhr
Stadt Freiburg i. Br., Rathaus im Stühlinger (Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg), Altbau, Foyer
des Beratungszentrums Bauen und Energie, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch 7.30–
16.30 Uhr, Donnerstag 7.30–18.00 Uhr, Freitag 7.30–15.30 Uhr
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Stadtstr. 3, 79104 Freiburg), Zimmer 028, Sprechzeiten:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 8.00–16.00 Uhr
Landratsamt Emmendingen (Bahnhofstr. 2–4, 79312 Emmendingen), Zimmer 228, Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Freitag 8.30–12.00 Uhr, Donnerstag 8.30–12.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
Landratsamt Ortenaukreis (Badstr. 20, 77652 Offenburg), Zimmer 359 A, Sprechzeiten: Montag
bis Donnerstag 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr, Freitag 8.30–12.00 Uhr
Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein (Feldkircher Straße 17, 79258 Hartheim am Rhein),
Zimmer 11, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00–12.00 Uhr, Dienstag 14.00-18.30 Uhr
Zu dem Planentwurf (s. o.) kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Südlicher Oberrhein bis
einschließlich 7. Juli 2024 schriftlich (Regionalverband Südlicher Oberrhein, Reichsgrafenstr. 19,
79102 Freiburg), zur Niederschrift oder per E-Mail (solarbeteiligung@rvso.de) Stellung nehmen. Nach
Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).
Der Regionalverband Südlicher Oberrhein prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das
Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im
Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch
ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband, dem Stadtkreis oder einem
Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird ggf. durch öffentliche
Bekanntmachung hingewiesen.
Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren zur Erfüllung einer in der Zuständigkeit des
Regionalverbands Südlicher Oberrhein liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbands
Südlicher Oberrhein (www.rvso.de/de/impressum/Datenschutzinformation.php) verarbeitet. Die
Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen (vgl. § 4 LDSG
V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO). Die Datenschutzerklärung
enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und
Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den
zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.
Freiburg i. Br., 24. Mai 2024
Wolfgang Brucker (Verbandsdirektor)