Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen

Soziales Lernen und eine geregelte Tagesstruktur helfen den Kindern und Jugendlichen, Konflikte zu bewältigen oder ihren Alltag zu gestalten und bieten unter anderem Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Zusätzlich erhalten die Kinder eine Förderung in schulischen Belangen, Jugendlichen wird bei der beruflichen Integration geholfen.

  • Vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Mit sozial- und heilpädagogischen Maßnahmen sollen die Kinder und Jugendlichen gefördert werden.
  • Teilstationäres Angebot. Das bedeutet, das Kind
    • erhält das therapeutische und pädagogische Angebot wie bei stationärer Unterbringung (zum Beispiel in einem Heim oder in einer Pflegefamilie),
    • Erziehungsleistungen, die es in der Familie nicht bekommt, und
    • schulische Unterstützung und
    • wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in der Tagesgruppe betreut, kann ansonsten jedoch in der Familie und somit in seiner gewohnten Umgebung bleiben.
  • Gruppengröße: 8-10 Kinder
  • Das Jugendamt bindet die Eltern intensiv ein (z. B. durch gezielte Beratungsgespräche, Elternabende, Elternfreizeit oder Eltern-Kind-Treffen).

Soziales Lernen und eine geregelte Tagesstruktur helfen den Kindern und Jugendlichen, Konflikte zu bewältigen oder ihren Alltag zu gestalten und bieten unter anderem Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Zusätzlich erhalten die Kinder eine Förderung in schulischen Belangen, Jugendlichen wird bei der beruflichen Integration geholfen.

Zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie wünschen Unterstützung für sich und Ihr Kind durch Unterbringung in einer Tagesgruppe.

Verfahrensablauf

Als sorgeberechtigte Eltern müssen Sie die Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen. Das genaue Antragsverfahren kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Haben Sie Ihren Antrag abgegeben, prüft diese, ob die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme ist.

Alle Beteiligten erstellen gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festlegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.

Die Hilfe in einer Tagesgruppe wird durch einen Bescheid bewilligt. Der HIlfeplan ist in der Regel nicht Teil des Bescheides. Er kann auch nach Bewilligung der konkreten Hilfemaßnahme erstellt werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Sie müssen sich entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

  • § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe

Freigabevermerk

21.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr