Behördenwegweiser
Fachbereich Gesundheitsschutz
Beschreibung
Unsere Aufgaben:
- Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte in Lebensmittelbereichen
-
Sprechstunde zur Bekämpfung sexuell übertragbarer Erkrankungen
-
Tuberkulosebekämpfung und -fürsorge
-
Badegewässerüberwachung
-
Hygiene in Schwimmbädern
-
Krankenhaushygiene
-
Umweltbezogener Gesundheitsschutz
-
Trinkwasserüberwachung
Trinkwasser ist nicht nur Wasser zum Trinken oder für Zubereitung von Getränken und Speisen. Auch Wasser, das für die Körperpflege, z. B. Hände waschen, sowie zur Reinigung von Gegenständen für den Lebensmittelkontakt oder beispielsweise Kleidung benötigt oder für diese Zwecke bereitgestellt wird, muss Trinkwasserqualität haben. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Für die Reinheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers sind die Wasserversorgungsunternehmen und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen verantwortlich. Das Gesundheitsamt berät die Wasserversorger und überwacht im Rahmen der amtlichen Trinkwasserüberwachung die Einhaltung der Vorgaben nach Trinkwasserverordnung.
• Formular: Anzeige an das zuständige Gesundheitsamt §11 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
• Text der Trinkwasserverordnung
Lieferanschrift
Parkplatz
Parkplätze beim Dienstgebäude vorhanden.
Parkplatz für Gehbehinderte unmittelbar vor den Dienstgebäuden.
Barrierefreier Zugang zum Beratungszentrum.