Lebenslagen

Umschulung

Umschulungen sind eine erwachsenengerecht verkürzte Ausbildung.

Sie können sie auf verschiedene Arten absolvieren:

  • Die Umschulung ähnelt einer Erstausbildung im dualen System. Neben der praktischen Tätigkeit in einem Betrieb besuchen Sie parallel eine Berufsschule.
  • Die Umschulung erfolgt hauptsächlich an einer Berufsfachschule. Die praktischen Fertigkeiten erwerben Sie im Rahmen eines oder mehrerer Praktika.
  • Die Umschulung erfolgt hauptsächlich in Übungswerkstätten von Weiterbildungsträgern. In Fällen der beruflichen Rehabilitation können Sie die Umschulung auch in Berufsförderungswerken absolvieren, wenn dies behinderungsbedingt geboten ist. Die Art der Umschulung kann durch Praktika in Unternehmen abgerundet werden.

Während der Umschulung sind Sie sozialversichert.

Die Kosten für die Umschulung sind je nach Art unterschiedlich hoch. Sie werden in der Regel von einem Träger der Sozialversicherung übernommen, der die Umschulung genehmigt. Dies kann beispielsweise die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung sein. Neben den Kosten für den Lehrgang selbst können weitere Kosten für Sie entstehen. Um diese abzufedern und den Lebensunterhalt zu sichern, gibt es ebenfalls Leistungen unterschiedlicher Träger. Jeder Leistungsträger erbringt alle Leistungen nach dem für ihn geltenden Recht vollständig.

  • Agentur für Arbeit
    Wenn Sie eine betriebliche Umschulung oder eine Umschulung bei einem Weiterbildungsträger absolvieren, können Sie in diesem Fall Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung erhalten.
    Wenn Sie an einer Umschulung in einem Berufsförderungswerk teilnehmen, erhalten Sie ein Übergangsgeld.
    Kosten können für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten oder die Unterkunft am Ausbildungsort anfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie dafür finanzielle Unterstützung.
  • Unfallversicherung
    Wenn Ihnen aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls von dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger eine Umschulung genehmigt wird, erhalten Sie von diesem während der Dauer der Umschulung Übergangsgeld. Außerdem trägt der Unfallversicherungsträger die im Zusammenhang mit der Umschulung anfallenden Kosten.
  • Rentenversicherung
    Falls Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, prüft der Rentenversicherungsträger, ob berufsfördernde Leistungen voraussichtlich erfolgreich sind. Auch hier erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Übergangsgeld und die Erstattung sonstiger notwendiger Kosten.
  • Umschulungen für Menschen mit Behinderung
    Besondere Leistungen gibt es für Menschen mit Behinderung.

Freigabevermerk

09.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr