Lebenslagen

Jugendwohnheime

Zielgruppe des Jugendwohnens sind sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen, die sich am Übergang von Schule und Beruf befinden. Jugendwohnheime bieten Jugendlichen in der Regel ab 15 Jahren und jungen Erwachsenen Unterkunft, wenn:

  • sie sich in einer Ausbildung befinden,
  • sie eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme absolvieren,
  • sie an einer beruflichen Eingliederung teilnehmen oder
  • sie berufstätig sind.

In Baden-Württemberg umfassen die Angebote unter anderem:

  • Wohnen für Auszubildende mit externer Ausbildung, wenn der Schul- oder Ausbildungsort außerhalb des Heimatortes liegt und ohne eine Unterkunft die schulische oder berufliche Ausbildung gefährdet ist,
  • Wohnen und überbetriebliche Ausbildung in der Einrichtung,
  • Wohnen und sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme in der Einrichtung,
  • Sozialpädagogische Begleitung,
  • Wohnen für junge (volljährige) Berufstätige.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

01.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr