Lebenslagen

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Um nicht arbeitslos zu sein, versuchen viele Menschen, selbst ein Unternehmen zu gründen.

Achtung: Arbeitslosigkeit oder der drohende Arbeitsplatzverlust sollten nicht das einzige Motiv für eine Gründung sein. Idealerweise sollte der Wunsch, sich selbständig zu machen, bereits vorher vorhanden sein.

Wollen Sie aus der Arbeitslosigkeit ein Unternehmen gründen, informieren Sie sich über die folgenden Unterstützungen:

Staatliche Unterstützungen

Oft scheitern Gründungen nicht an fachlichen Mängeln, sondern an der nicht ausreichenden unternehmerischen Kompetenz und an Finanzierungsproblemen. Daher bietet die Bundesagentur für Arbeit spezielle Unterstützungen an:

Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die Arbeitslosengeld empfangen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Gründungszuschuss beantragen. Eine fachkundige Stelle (z.B. die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) muss das Gründungsvorhaben begutachten und seine Tragfähigkeit bestätigen.

Als Zuschuss zum Bürgergeld können Sie Einstiegsgeld erhalten. Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.

Die Agenturen für Arbeit bieten eine Förderung von Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen rund um das Thema Existenzgründung an. Ob Sie eine solche Förderung erhalten, liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Agentur vor Ort. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Freigabevermerk

03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

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Bremgarten

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79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr