Lebenslagen

Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts

Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:

  • ein Stiftungsgeschäft, in dem die stiftende Person der Stiftung eine Satzung gibt und ihr zur Erfüllung des Stiftungszwecks ein Vermögen widmet
  • die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde

Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.

Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis der stiftenden Person.

Freigabevermerk

21.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

 

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Hartheim am Rhein  

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Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

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79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
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Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
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Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr