Lebenslagen

Der Kreistag

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und Einwohnerinnen des Landkreises.

Als Hauptorgan des Landkreises

  • legt er die Grundsätze der Verwaltung des Landkreises fest,
  • entscheidet er über alle Angelegenheiten des Landkreises, wenn nicht der Landrat oder die Landrätin kraft Gesetzes zuständig ist und
  • kontrolliert er die Kreisverwaltung.

Der Kreistag hat unter anderem folgende Rechte: Er

  • erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene),
  • legt den Haushalt fest (Finanzen),
  • entscheidet über die Einstellung und Entlassung von Bediensteten des Landkreises (Personal).

Jeder der 35 Landkreise in Baden-Württemberg wird für die Kreistagswahl als Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt.

Die Zahl der zu wählenden Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl der Landkreise.
Durch Ausgleichssitze, die abhängig vom Wahlergebnis sind, ist die tatsächliche Zahl der Kreisräte und Kreisrätinnen in der Regel höher.

Die Kreisräte und Kreisrätinnen sind wie Parlamentsabgeordnete verpflichtet, im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden.
Sie sind an keine Aufträge gebunden. Ihr Mandat ist also nicht imperativ.

Die Kreisräte und Kreisrätinnen sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz.
Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden.

Freigabevermerk

Stand: 06.11.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

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Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr