Lebenslagen

Alleinerziehende

Viele Mütter und Väter erziehen ihre Kinder alleine. Für ihre finanzielle Unterstützung sorgt der Unterhaltsanspruch, den das Kind gegen den anderen Elternteil hat. Der nicht erziehende Elternteil ist verpflichtet, sich abhängig von seinem Einkommen an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen. Ist er dazu nicht in der Lage oder entzieht er sich der Durchsetzung der Unterhaltszahlungen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Hinweis: Das Jugendamt kann gegebenenfalls als Beistand bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen helfen.

Vertiefende Informationen

  • Näheres zum Unterhalt können Sie im Kapitel "Scheidungsfolgen" nachlesen. Sie finden dort auch Informationen zu Themen wie Elterliche Sorge und Umgangsrecht.
  • Bei Erziehungsproblemen, können Sie sich an eine Familienberatungsstelle oder an das Jugendamt wenden. Kontakt zu Beratungsstellen, die neben Paarberatung meist auch Beratung in Erziehungsfragen anbieten, finden Sie im Kapitel "Hilfen und Beratungsstellen für Familien".
  • Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie im Kapitel "Hilfen zur Erziehung".
  • Als Alleinerziehender kommen selbstverständlich auch alle finanziellen Hilfen für Familien für Sie in Betracht. Im gleichnamigen Kapitel finden Sie die einzelnen Hilfsangebote als Verfahrensbeschreibungen aufgelistet.
  • Mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten Sie eine steuerliche Begünstigung.

Freigabevermerk

24.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

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Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

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Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr