Behördenwegweiser

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Beschreibung

Datenschutz
Datenschutz ist ein Grundrecht. Dieses zu sichern, ist Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Der Landesbeauftragte geht entsprechenden Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Behörden oder Unternehmen in Baden-Württemberg nach.

Die Zuständigkeit des Landesbeauftragten erstreckt sich indes nicht auf kirchliche Stellen oder den Rundfunk, die eigene Datenschutzbeauftragte haben.

Im öffentlichen Bereich kontrolliert er, ob die Behörden (z.B. Polizeidienststellen, Finanzämter, Bürgermeisterämter usw.) und sonstigen öffentlichen Stellen (z.B. städtische Krankenhäuser) in Baden-Württemberg die Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes und andere Datenschutzregelungen (z.B. das Sozialgeheimnis, das Steuergeheimnis und das Arztgeheimnis) einhalten. Er berät die Landesregierung, die Ministerien sowie die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Datenschutzfragen und gibt ihnen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes.

Der Landesbeauftragte ist seit dem 1. April 2011 auch Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich. In dieser Funktion kontrolliert er, ob die in Baden-Württemberg ansässigen nicht-öffentlichen Stellen (z.B. Unternehmen oder Verein) die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz einhalten. Er berät und unterstützt auch die nicht-öffentlichen Stellen im Land und deren betriebliche Datenschutzbeauftragte in Datenschutzfragen.

Informationsfreiheit
Der Landesbeauftragte berät Sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz.

Hausanschrift

Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (07 11) 61 55 41-0
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.6833317b-5f90-47c0-afdd-356676dc7ed5.575c

Formulare und Onlinedienste

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr