Behördenwegweiser
Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz
Beschreibung
Besuche sind nur nach telefonischer Anmeldung möglich.
Parkplatz
Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)
Kontakt
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Persönlicher Kontakt
stellvertretender Fachbereichsleiter; Fachgruppenleitung Bauordnungsrecht
Fachgruppenleitung Bautechnik
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Breitnau, Oberried und Stegen
Fachgruppenleitung Bauleitplanung und Baunebenrecht
- Verfahrenslotsin, Koordination von besonderen Verfahren
- Bauordnung für die Gemeinde Bollschweil
- Bauordnung für die Gemeinden Ebringen, Ihringen, Merdingen, Schallstadt;
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen für die Gemeinden Breisach, Ebringen, Eschbach, Gewerbepark Breisgau, Hartheim, Ihringen, Merdingen, Pfaffenweiler, Schallstadt
- Kreisbaumeisterin für die Gemeinde Breisach
- Bauleitplanung
- Schornsteinfegerwesen
- Digitalisierung Baugenehmigungsverfahren
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Energie-Einsparverordnung
- Bauordnung für die Gemeinden Münstertal, Pfaffenweiler, Staufen
- Denkmalschutz für die Gemeinden Kirchzarten, Münstertal, Oberried, Pfaffenweiler, Staufen und den GVV Müllheim-Badenweiler
- Kreisbaumeisterin für den Gewerbepark Breisgau und den GVV Müllheim-Badenweiler
- Brandschutzsachverständige
- Bauordnung für die Gemeinden Au, Ballrechten-Dottingen, Horben, Merzhausen, Sölden, Stegen und Wittnau
- Denkmalschutz für die Gemeinden Au, Ballrechten-Dottingen, Buchbenbach, Eisenbach, Feldberg, Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Horben, Lenzkirch, Löffingen, Merzhausen, Schluchsee, Sölden, St. Märgen, St. Peter, Stegen und Wittnau
- Sachbearbeitung Brandverhütungsschau
- Kreisbaumeisterin für die Gemeinden Bötzingen und Ehrenkirchen
- Kreisbaumeister für die Gemeinde Neuenburg
- Brandschutzsachverständiger
- Bauabnahmen
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
- Bauabnahmen
Sprechzeit: nach Vereinbarung
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Ebringen, Ihringen, Merdingen, Schallstadt und Staufen
- technischer Mitarbeiter Denkmalschutz
- Bauordnung für die Gemeinden Eschbach, Gottenheim, Hartheim, Heitersheim, March und Umkirch
- Bauordnung für die Gemeinde Breisach;
- Denkmalschutz für die Gemeinden Bötzingen, Breisach, Breitnau, Eichstetten, Gottenheim, Hinterzarten, Ihringen, March, Merdingen, Umkirch und Vogtsburg
- Bauleitplanung
- Sachbearbeitung Brandverhütungsschau
- Sachbearbeitung Brandverhütungsschauen
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Kirchzarten, St. Märgen und St. Peter
- Bauordnung für die Gemeinden Breitnau und Oberried
- Bauordnung für die Gemeinde Titisee-Neustadt;
- Denkmalschutz für die Gemeinden Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Eschbach, Gewerbepark Breisgau, Hartheim, Heitersheim, Neuenburg, Schallstadt und Titisee-Neustadt
- Kreisbaumeisterin für die Gemeinden Buchenbach, Feldberg, Friedenweiler, Hinterzarten, Lenzkirch, und Schluchsee
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Eichstetten und Vogtsburg
- Brandschutzsachverständiger
- Bauordnung für die Gemeinde Ehrenkirchen, den Gewerbepark Breisgau und den GVV Müllheim-Badenweiler
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Au, Bollschweil, Horben, Merzhausen, Sölden, Wittnau
- Wohnraumförderung
- verwaltungsmäßige Bearbeitung der Abnahmen
- Bauordnung für die Gemeinden Buchenbach, Feldberg, Friedenweiler, Hinterzarten, Lenzkirch und Schluchsee
- Sachbearbeitung Brandverhütungsschau
- Landesseilbahngesetz
- Wohnraumförderung
- verwaltungsmäßige Bearbeitung der Abnahmen
- Bauordnung für die Gemeinde Neuenburg
- Bauordnung für die Gemeinden Bötzingen, Eichstetten und Vogtsburg
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen für die Gemeinden Au, Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Bollschweil, Breitnau, Buchenbach, Ehrenkirchen, Eichstetten, Eisenbach, Feldberg, Friedenweiler, Glottertal, Gottenheim, Gundelfingen, Heitersheim, Heuweiler, Hinterzarten, Horben, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, March, Merzhausen, Münstertal, Neuenburg, Oberried, Schluchsee, Sölden, St. Märgen, St. Peter, Staufen, Stegen, Titisee-Neustadt, Umkirch, Vogtsburg und Wittnau
- Sachbearbeitung Brandverhütungsschau
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Eschbach, Gottenheim, Hartheim, Heitersheim, March, Münstertal, Pfaffenweiler und Umkirch
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Eisenbach, Löffingen und Titisee-Neustadt
- Bauordnung für die Gemeinden Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Kirchzarten, St. Märgen und St. Peter
- Bauordnung für die Gemeinden Eisenbach und Löffingen
- Bauleitplanung
- Schornsteinfegerwesen
Leistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Unterlagen für Bauvorhaben nachreichen
- Wohnraumförderung - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Formulare und Onlinedienste
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Abbruch einer baulichen Anlage im Kenntnisgabeverfahren anzeigen auf ViBA-BW
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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen auf ViBA-BW
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Baugenehmigung beantragen auf ViBA-BW
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Baugenehmigung im Kenntnisgabeverfahren anzeigen auf ViBA-BW
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Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen auf ViBA-BW
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Bauvorbescheid beantragen auf ViBA-BW
-
Den Baubeginn anzeigen auf ViBA-BW
- EWärmeG 2008 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- EWärmeG2015 Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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Förderung von Mietwohnraum - Antrag
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm 2012
- Gebäudeenergiegesetz - Merkblatt und Formulare
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Teilbaugenehmigung beantragen auf ViBA-BW
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Verlängerung der Baugenehmigung beantragen auf ViBA-BW
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Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen auf ViBA-BW
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Wohneigentumsförderung
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm