Behördenwegweiser
Beistandschaften und Vormundschaften
Lieferanschrift
Parkplatz
Am Gebäude; Anfahrt mit dem Auto über Lehener Straße und Idingerstraße.
Kontakt
Zuständigkeit
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen
Unterhalts- und Vaterschaftsfragen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- gesetzliche Vertretung in Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten für minderjährige Kinder im Auftrag des Elternteils, bei dem das Kind lebt („Gesetzliche Beistandschaften“)
- Beratungen im Unterhaltsrecht für Eltern minderjähriger Kinder, wenn das Kind bei diesem Elternteil lebt
- Beratung im Unterhaltsrecht für junge Volljährige bis 21 Jahren
- Beratungen bezüglich Vaterschaftsfragen
- Beratung des Elternteils gemäß § 1615 l des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der das nichtehelich geborene Kind versorgt, bezüglich seines eigenen Unterhaltsanspruchs gegen den anderen Elternteil
- Auskünfte allgemeiner Art für Unterhaltspflichtige (keine Berechnungen!)
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen und damit zusammenhängenden Erklärungen/Erstellen von Unterhaltsurkunden
- Beurkundung von Sorgeerklärungen
- Ausstellen einer Bescheinigung bezüglich des alleinigen Sorgerechts für nicht verheiratete Mütter („Negativattest“)
- Ergänzungspflegschaften in Vaterschafts- und Unterhaltsfragen
Persönlicher Kontakt
Fachgruppenleitung
Führung von Beistandschaften, Urkundsbeamter
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz