Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen

Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen IHK-Beruf und suchen in Baden-Württemberg Arbeit? Oder möchten Sie sich selbständig machen? Dann können Sie Ihre Berufsqualifikation bei der IHK FOSA (IHK Foreign Skills Approval) in Nürnberg anerkennen lassen. Durch die Anerkennung erfahren Sie, mit welchem deutschen Berufsabschluss Ihre ausländische Berufsqualifikation vergleichbar ist.

Tipp: Bei Erstanlaufstellen in Baden-Württemberg erhalten Sie eine Beratung über die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses.

Zuständige Stelle

die IHK FOSA

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen IHK-Beruf.
  • Sie möchten in Baden-Württemberg arbeiten.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich bei den Erstanlaufstellen beziehungsweise der örtlich zuständigen IHK zum Verfahrensablauf beraten. Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses müssen Sie danach schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Mit der Empfangsbestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung prüft die zuständige Stelle, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Abschluss bestehen.

Sind die Berufe gleichwertig, erhalten Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Bestehen wesentliche Unterschiede, aber vergleichbare Qualifikationen, bescheinigt sie Ihnen eine teilweise Gleichwertigkeit.

Hinweis: Ist Ihre Berufsqualifikation nicht mit dem dafür benötigten deutschen Abschluss vergleichbar, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die Unterschiede beispielsweise durch Berufserfahrung oder Weiterbildung ausgleichen können.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
  • Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopie)
    • Zeugnisse
    • Abschlussdokumente
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
    • Sonstige Befähigungsnachweise

Hinweis: Mit Ausnahme von englischsprachigen Dokumenten müssen Sie alle fremdsprachigen Unterlagen in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Die Übersetzungen müssen von im In- oder Ausland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen erstellt worden sein.

Kosten

EUR 100,00 - 600,00, je nach Einzelfall

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren innerhalb von drei Monaten abschließen. Die Frist beginnt von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

06.02.2024 Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr