Verfahrensbeschreibungen
Stiftungsverzeichnis - Auszug oder Vertretungsbescheinigung beantragen
Sie möchten einen Auszug oder eine Vertretungsbescheinigung aus dem Stiftungsverzeichnis beantragen?
Jeder kann bei der zuständigen Stiftungsbehörde folgende Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis anfordern:
- unbeglaubigter Auszug
- beglaubigter Auszug
Stiftungen können zusätzlich Bescheinigung über den Umfang der Vertretungsmacht der Stiftungsorgane (Vertretungsbescheinigungen) anfordern.
Das Stiftungsverzeichnis ist eine Sammlung aller rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen, kommunalen und öffentlichen Rechts in den Regierungsbezirken Baden-Württembergs.
Es dient der Stärkung der Sicherheit im Rechtsverkehr und der Erweiterung der Publizität im Stiftungswesen.
Enthalten sind Daten über Name, Anschrift, Sitz, Zweck, Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung, den Tag der Verleihung der Rechtsfähigkeit und die anerkennende oder verleihende Behörde. Das Einsichtsrecht und der Auszug aus dem Stiftungsverzeichnis beziehen sich auf diese Daten.
Die Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe führen das Stiftungsverzeichnis für diejenigen Stiftungen, deren Sitz sich in ihrem Regierungsbezirk befinden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich der Sitz der Stiftung befindet.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie können die Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis ohne weitere Voraussetzungen formlos anfordern.
Stiftungen können die Vertretungsbescheinigungen ebenfalls formlos beantragen.
Verfahrensablauf
Beim Regierungspräsidium Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg können Sie die Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis und Vertretungsbescheinigungen für die Stiftung schriftlich oder online beantragen.
Beim Regierungspräsidium Tübingen können Sie die Auszüge und Vertretungsbescheinigungen schriftlich per Mail beantragen: stiftungen@rpt.bwl.de
Geben Sie bei Ihrem Antrag (online unter der Rubrik „Auswahl“) bitte an, ob Sie
- einen unbeglaubigten Auszug
- einen beglaubigten Auszug
oder
- eine Bescheinigung über den Umfang der Vertretungsmacht der Stiftungsorgane (Vertretungsbescheinigung) für die Stiftung
benötigen.
Der Versand erfolgt i. d. R. per Post. Wenn Sie den Auszug online beantragt haben, können Sie den Auszug auch in Ihr Servicekonto erhalten.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
- Fertigung von unbeglaubigten Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 20,00 € pro Auszug
- Fertigung von beglaubigten Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 30,00 € pro Auszug
- Fertigung von Vertretungsbescheinigungen: 25,00 pro Bescheinigung
Bei gemeinnützigen Stiftungen entfällt die Gebühr, sofern die Stiftung den Auszug bzw. die Bescheinigung selbst anfordert.
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg
- § 4 Stiftungsverzeichnis
Baden-Württembergisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
- § 3 Abs. 1 Vertretungsbefugnis
- § 1 Geltungsbereich
Gebührenverzeichnis Innenministerium
- Nr. 4.2.1 Beglaubigungen
- Nr. 17 Stiftung
Freigabevermerk
13.11.2023 Regierungspräsidium Freiburg