Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Schwerbehindertenausweis verlängern

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.

Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich.

Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:

  • unter 10 Jahre: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird.
  • zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Aufenthaltsgestattung bzw. Arbeitserlaubnis befristet ist, gilt der Ausweis längstens bis zum Ablauf des Monats der Befristung.

Ist keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten.

Zuständige Stelle

das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie besitzen einen befristeten Schwerbehindertenausweis.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie bei der zuständigen Stelle formlos beantragen.

Sofern Sie bereits einen Ausweis in Scheckkartenformat besitzen, erhalten Sie einen neuen Ausweis mit der jeweiligen Änderung.

Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.

Fristen

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
  • bei Ausstellung eines neues Ausweises:
    • Passbild
  • wenn Sie sich vertreten lassen:
    • Vollmacht
    • Personalausweis der vertretenden Person

Kosten

keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

23.10.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr