Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Integriertes Auslandsstudium beantragen

Bei einigen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt Bestandteil des Studiums. Möglich sind beispielsweise folgende Fälle:

  • Durch die Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs ist ein Auslandsaufenthalt vorgeschrieben oder empfohlen.
  • Ein im Ausland geleistetes Praktikum kann für Ihr Studium anerkannt werden.

Was Sie in diesen Fällen beachten und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie bei Ihrer Hochschule.

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für ein integriertes Auslandsstudium sind abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen.

Verfahrensablauf

Sie müssen das integrierte Auslandsstudium schriftlich beantragen.

Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Tipp: Sie können sich für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes beurlauben lassen. Klären Sie im Vorfeld, welche Studienleistungen aus dem Ausland Ihnen angerechnet werden können.

Fristen

Abhängig von der Hochschule, ggf. Prüfungsordnung.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen. Informationen dazu bietet Ihre Hochschule.

Kosten

keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr