Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg - Aufnahme beantragen

Das Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen für Handwerksbetriebe sowie für kleine und mittelständische Unternehmen.

Die geförderten Leistungen umfassen beispielsweise:

  • Prüfen der Exportfähigkeit
  • Suche nach Marktinformationen
  • Aufbau der Organisation
  • Partnersuche
  • Maßnahmendurchführung vor Ort

Folgende Institutionen bezuschussen die Beratungen:

  • für den Bereich "Industrie": Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW Baden-Württemberg)
  • für den Bereich "Handwerk": Handwerk International

Es werden höchstens sechs Beratungstage im Jahr gefördert. Das RKW bietet wie Handwerk International eigene Beratungsleistungen an, die mit einem Landeszuschuss gefördert werden können.

Tipp: Hier finden Sie ein Berechnungsbeispiel für Beratungen "Ausland" des RKW.

Auf die Aufnahme in das Exportberatungsprogramm besteht kein Rechtsanspruch.

Zuständige Stelle

  • für Unternehmen aus Industrie, Handel und Freien Berufen: das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW Baden-Württemberg)
  • für Unternehmen aus dem Handwerk: Handwerk International, Euro Info Centre der Handwerkskammer Region Stuttgart

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Aufnahme in das Exportberatungsprogramm müssen die folgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zutreffen:

  • kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • Vorjahresumsatz von höchstens EUR 50 Millionen
    Für Beratungen zu den EU-Ländern und zu Norwegen, Island und der Schweiz darf der Umsatz EUR fünf Millionen nicht überschreiten.
  • weniger als ein Viertel des Unternehmenskapitals oder der Stimmanteile im Besitz anderer Unternehmen, die diese Größenklasse übersteigen

Verfahrensablauf

Sie müssen die Aufnahme in das Exportprogramm schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Nehmen Sie schon im Vorfeld Kontakt auf, um die Einzelheiten zu klären.

Erforderliche Unterlagen

Über die erforderlichen Unterlagen und Dokumente informieren die Förderinstitutionen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das  Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.12.2018 freigegeben.

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr