Verfahrensbeschreibungen
Auszubildende im Obst- und Gartenbau zur Abschlussprüfung anmelden
Sie möchten als gärtnerisches Unternehmen Ihre Auszubildenden zur Prüfung anmelden? Die Regierungspräsidien bieten zweimal jährlich Abschlussprüfungen für den gärtnerischen Ausbildungsberuf an.
Die Sommerprüfung findet zwischen Mai und Juli, die Winterprüfung zwischen Januar und März statt.
Die Berufsausbildung endet in den gärtnerischen Ausbildungsberufen mit einer Abschlussprüfung zur Gärtnerin beziehungsweise zum Gärtner
Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass die Auszubildenden die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzen, um den erlernten Beruf auszuüben.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
das für die Ausbildungsstätte zuständige Regierungspräsidium
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Ihre Auszubildenden haben die Ausbildungszeit zurückgelegt beziehungsweise der Ausbildungsvertrag endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
- Ihre Auszubildenden haben an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen.
- Der schriftliche oder elektronische Ausbildungsnachweis wurde von Ihren Auszubildenden geführt und unterzeichnet (Berichtsheft).
Verfahrensablauf
Sie werden durch die zuständige Stelle aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden.
Sie müssen für jede Person in Ausbildung einen einzelnen Online-Antrag einreichen:
- Sie füllen den Antrag vollständig aus senden diesen ab
- In Ihrem Posteingang befindet sich eine Bestätigung mit Anhang.
- Sie drucken das Formular (generiertes PDF) aus.
- Sie und Ihre Person in Ausbildung unterzeichnen handschriftlich das ausgedruckte Anmeldeformular.
- Vor der Zulassungskontrolle des Ausbildungsnachweises heften Sie oder Ihre Person in Ausbildung das Anmeldeformular in das Berichtsheft.
Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung direkt an die Auszubildenden. Eine Mehrfertigung erhält der Ausbildungsbetrieb.
Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis.
Fristen
- 1. April für die Sommerprüfung
- 1. November für die Winterprüfung
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
Als Ausbilderin oder Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. An dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, müssen Sie Ihre Auszubildenden ebenfalls freistellen.
Das Ausbildungsverhältnis endet:
- bei bestandener Abschlussprüfung mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Das gärtnerische Unternehmen erhält eine Mehrfertigung des Ergebnisses.
- bei nicht bestandener Abschlussprüfung mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen der Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Rechtsgrundlage
- § 15 - Freistellung, Anrechnung
- §§ 37 - 50 - Prüfungswesen
Freigabevermerk
17.05.2024 Regierungspräsidium Freiburg