Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Über diesen Online-Prozess können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

Verfahrensablauf

Bitte nutzen Sie zur Leasingbriefauskunft im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald den Link und halten Ihre Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II bereit.

Nach Eingabe der erforderlichen Daten wird Ihre Anfrage geprüft und das Ergebnis der Auskunft, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist oder ob diese noch nicht vorliegt, wird Ihnen sofort angezeigt.

Fristen

Bitte achten Sie darauf, Ihren Kfz-Vorgang in Rücksprache mit dem Kredit- oder Leasinggeber und zeitnah auszuführen, damit der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsstelle nicht vor Durchführung des Kfz-Vorgangs zurückfordert.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen die Postleitzahl Ihres Wohnortes oder Ihres Firmensitzes sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Kosten

Für die Leasingbriefauskunft werden keine Gebühren fällig.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten die Auskunft sofort online nach Eingabe der notwendigen Daten.

Hinweise

Bei einer Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks oder bei einer Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht von Ihrem Kredit- oder Leasinggeber.

Vertiefende Informationen

Wann wird die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung oder -ummeldung benötigt.

Somit also bei:

  • Neuzulassung
  • Halterwechsel
  • Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk
  • Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
  • neuem Kennzeichen
  • Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
  • Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
  • Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
  • Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)

Freigabevermerk

01.10.2024 - Kfz-Zulassungsstelle - LRA Breisgau-Hochschwarzwald

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr