Lebenslagen

Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung

Damit Ihre Interessen bei Eintritt des Betreuungsfalles gewahrt werden, sollten Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen oder eine Betreuungsverfügung verfassen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten für Sie wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden. Beispiele sind Gesundheits- oder Vermögensangelegenheiten.

Für die Aufgaben, die Sie einer bevollmächtigten Person übertragen haben, darf das Gericht in der Regel keinen Betreuer bestellen.

Mithilfe einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise

  • wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
  • welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
  • ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
  • welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.

Vertiefende Informationen

Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" (PDF) des Justizministeriums Baden-Württemberg.

Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz steht Ihnen die Broschüre "Betreuungsrecht"(PDF) zum Download zu Verfügung. Die Broschüre enthält auch ein Muster zur Vollmacht und Betreuungsverfügung.

Freigabevermerk

05.01.2023; Justizministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr