Lebenslagen

Produktsicherheit im Rahmen der Marktüberwachung

Was sind Produkte?

Produkte sind Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind und für die Verwendung durch Verbraucherinnen und Verbraucher oder im gewerblichen Kontext bestimmt sind.

Welches Ziel hat die Produktsicherheit?

Oberstes Ziel ist ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Verbraucher und Beschäftigte. Darüber hinaus sollen die Rechtsvorschriften einen fairen Wettbewerb ermöglichen.

Maschinen

Maschinen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie umfasst neben Maschinen im engeren Sinne auch Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen.

Persönliche Schutzausrüstungen

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (PSA-Verordnung) entsprechen. Zu PSA zählen beispielsweise Schnittschutzhosen, Atemschutzmasken oder Fahrradhelme.

Elektrische Betriebsmittel

Elektrische Betriebsmittel dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU entsprechen. Die Richtlinie gilt für sämtliche elektrischen Betriebsmittel, die für eine Nenn-Betriebsspannung zwischen 50 und 1.000 Volt Wechselstrom bzw. 75 und 1.500 Volt Gleichstrom ausgelegt sind.

Spielzeug

Spielzeug darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG entspricht. Diese Richtlinie gilt für Produkte, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden.

Hierzu zählen beispielsweise neben Teddybären und Puppen auch ein Schlüsselring mit einem daran angebrachten Teddybären oder ein Schlafsack in der Form eines Spielzeugs mit weicher Füllung.

 

Für die Überwachung der Sicherheit von Produkten ist die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen zuständig.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen ist das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG).
Es umfasst eine breite Palette verschiedenster Produkte.

Freigabevermerk

08.10.2024 Regierungspräsidium Tübingen

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr