Lebenslagen

Mitteilungen an Behörden und Institutionen

Durch die Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben. Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in

  • Ihren Ausweisdokumenten und
  • den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Beachten Sie, dass bei Namensänderungen ein alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt wird.

Darüber hinaus sollten Sie die Änderungen folgenden Einrichtungen bekannt geben:

  • Arbeitgeber
    Wenn Sie einen neuen Namen tragen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber möglichst umgehend mitteilen. Dieser kann Ihre Namensänderung unter anderem der Sozialversicherung (Rentenversicherung und Krankenversicherung) bekannt geben.
  • Banken/Versicherungen
    Ihren neuen Namen sollten Sie Banken und Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie ein Konto/Depot beziehungsweise eine Versicherung haben, schnellstmöglich anzeigen. Die Bank beziehungsweise die Versicherung verlangt meistens einen Nachweis von Ihnen.
  • Kabelanbieter
    Haben Sie einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber, müssen Sie ihm die Namensänderung mitteilen.
  • Telefonanbieter
    Für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag in das Telefonbuch ist es wichtig, Ihre Namensänderung Ihrer Telefongesellschaft mitzuteilen. Meist können Sie dies telefonisch unter kostenfreien Servicenummern erledigen. Die Änderung Ihres Eintrags erscheint in der nächsten Telefonbuchausgabe. Weitere Informationen über die Abmeldung und Anmeldung des Telefonanschlusses finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
  • Versorgungsunternehmer
    Als direkter Vertragspartner oder direkte Vertragspartnerin des jeweiligen Versorgungsunternehmens sollten Sie diesem Ihre Namensänderung mitteilen. Dies können Sie formlos durchführen. Größere Anbieter bieten dazu auch Onlineformulare an.

Hinweis: Bewohnerparkausweise bleiben meistens weiterhin gültig, weil sie an das Nummernschild des Pkws gebunden sind.
In manchen Städten und Gemeinden wird nur ein Bewohnerparkausweis pro Familie oder Wohnung vergeben.
Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde.
Weitere Informationen zum Bewohnerparkausweis erhalten Sie auf unseren Seiten.

Hat sich im Zusammenhang mit der Scheidung oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend ummelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Checkliste zum Umzug.

Lassen Sie Ihren Namen auch in anderen Dokumenten ändern.
Weitere Einzelheiten finden Sie in den Leistungsbeschreibungen.

Freigabevermerk

Stand: 09.01.2024

Verantwortlich: Justizministerium und Innenministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr