Lebenslagen

Denkmalförderung

Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten. Hierzu trägt das Land im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit Zuschüssen und Steuererleichterungen bei.

  • Denkmalförderung durch Zuschüsse:

Das Land Baden-Württemberg gewährt den Eigentümern, Besitzern oder Bauunterhaltungspflichtigen eines Kulturdenkmals finanzielle Zuwendungen für die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.

Förderfähig sind Maßnahmen, die der Sicherung, der Instandsetzung und der Unterhaltung des Kulturdenkmals dienen und überwiegend aus denkmalpflegerischen Gründen notwendig werden. Dabei werden Ausgaben gefördert, die zum Schutz und zur Pflege eines Kulturdenkmals erforderlich sind. Näheres können Sie der Verwaltungsvorschrift Denkmalförderung entnehmen.

  • Denkmalförderung durch Steuererleichterungen:

Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse wird die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.

Um die steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 03.08.2018 freigegeben.

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

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79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

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Montag - Freitag
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79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr