Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Genossenschaftsregister - Eintragung beantragen

Genossenschaften müssen beim Registergericht in das Genossenschaftsregister eingetragen werden. Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie unter Beteiligung aller Vorstandsmitglieder die Eintragung einer Genossenschaft beantragen.

Zuständige Stelle

Eine Notarin oder ein Notar Ihrer Wahl.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Eintragung einer Genossenschaft erfolgt aufgrund einer Anmeldung. Diese ist gleichbedeutend mit einem Antrag auf Eintragung.
Die Anmeldung muss elektronisch und in notariell beglaubigter Form erfolgen.
Die notwendigen Formalitäten übernimmt Ihre Notarin oder Ihr Notar.

Verfahrensablauf

Die Notarin oder der Notar berät Sie bei der Antragstellung.
Sie oder er erstellt den Antrag in der erforderlichen Form und übermittelt ihn an das zuständige Registergericht.
Das Registergericht prüft Ihre Unterlagen. Wenn es keine Beanstandung gibt, erfolgt die Eintragung in das Genossenschaftsregister.
Mit der Eintragung erhält die Genossenschaft den Namenszusatz „e.G.“, das heißt, sie ist als eingetragene Genossenschaft zu bezeichnen.

Das Genossenschaftsregister enthält unter anderem Angaben zum Namen, Sitz und Gegenstand der Genossenschaft, zu Bestimmungen über eine Nachschusspflicht, zur Vertretung, zu Prokura sowie Informationen zur Auflösung und zur Löschung der Genossenschaft.

Wenn sich wichtige Änderungen, etwa zum Sitz oder zur Vertretungsregelung ergeben, müssen Sie diese Änderungen erneut über eine Notarin oder einen Notar dem Registergericht mitteilen.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Bei der Neugründung einer Genossenschaft müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • die Satzung der Genossenschaft, die von mindestens drei Mitgliedern unterzeichnet sein muss,
  • eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie
  • die Bescheinigung eines Prüfungsverbandes, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist, sowie eine gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbandes, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist.

Über die in Ihrem Fall unter Umständen zusätzlich erforderlichen Unterlagen berät Sie eine Notarin oder ein Notar Ihrer Wahl.

Kosten

  • abhängig vom Einzelfall
  • bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen

Hinweise

-

Freigabevermerk

15.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

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Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr