Das aktuelle Hartheimer Gemeindeblatt
Das aktuelle Hartheimer Gemeindeblatt (KW 46) kann hier heruntergeladen werden. Hier ein kompakter Überblick über die wichtigsten Inhalte:
Einladung zum Volkstrauertag am 17.11.24
Filmkeller am 15.11.24
Alteisensammlung in Bremgarten am 16.11.24
... und vieles mehr...
Die Gemeinde Hartheim am Rhein sucht eine/n stellvertretende/n Hauptamtsleiter/in (m/w/d) unbefristet in Vollzeit
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald zur Gründung des Beregnungsverbands „Südlicher Breisgau“– Änderungen des Verbandsgebiets und Ladung zu den nächsten Verhandlungsterminen –
Bürgerbüro kann keine Auskünfte über Bearbeitungsstatus von Führerscheinanträgen geben!
Liebe Antragsteller/in von Führerscheinen,
das Bürgerbüro der Gemeinde Hartheim am Rhein bittet von Anrufen abzusehen, die die Bearbeitungszeit Ihres Führerscheinantrags betreffen. Nach der Antragstellung im Rathaus werden die Führerscheinanträge durch uns zur zuständigen Führerscheinstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gesendet. Ab diesem Zeitpunkt kann das Bürgerbüro keinerlei Auskünfte darüber geben, wie lange die Bearbeitungszeit gehen wird, wie der Bearbeitungsstatus Ihres Antrags ist, und warum die Bearbeitung so lange dauert.
Je nach Antrag ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von 3 - 12 Wochen zu rechnen.
Da die Anrufe diesbezüglich inzwischen einen extrem hohen Zeitanteil in Anspruch nehmen, möchten wir Sie bitten, sich bei jeglichen Fragen, Ihren laufenden Antrag betreffend, direkt mit der Führerscheinstelle, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, E-Mail: fahrerlaubnisse@lkbh.de, in Verbindung zu setzen.
Das Bürgerbüro kann Ihnen in diesen Angelegenheiten leider nicht weiterhelfen und bedankt sich für Ihr Verständnis.
Ihr Bürgerbüro
Öffentliche Bekanntmachungen über die Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der Teilfortschreibungen „Windenergie“ und „Solarenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein
Die Öffentlichen Bekanntmachungen über die Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der Teilfortschreibungen "Windenergie" und "Solarenergie" des Regionalplans Südlicher Oberrhein finden Sie hier.
Parkraumkonzept Feldkirch
In Feldkirch wurden mit Markierungen die künftig zulässigen Parkplatzmöglichkeiten auf den öffentlichen Straßen eingezeichnet. Anlass für das Parkraumkonzept sind die in der Vergangenheit immer häufigeren Beschwerden von Anwohnern, Landwirten, Transportunternehmern und Fußgängern über behindernd geparkte Fahrzeuge im Ortsteil Feldkirch. Die Gemeinde konnte bisher in vielen Fällen aber nicht dagegen vorgehen, weil ein eindeutiger Verstoß gegen die Regelungen der StVO schwer oder nicht einwandfrei nachzuweisen war.
Nach intensiver Vorberatung durch den Ortschaftsrat Feldkirch hat der Gemeinderat schon am 27. September 2022 ein entsprechendes Parkraumkonzept beschlossen.
Seit dem 11. April ist unsere Ortschaft Feldkirch eine „eingeschränkte Halteverbotszone“, d.h. Parken ist nur in den ausgewiesenen Parkständen erlaubt.
Das „Halten“ ist weiterhin an vielen Stellen möglich, wenn eine extra Beschilderung kein absolutes Halteverbot vorschreibt.
Unterschied zwischen Parken und Halten: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt“ (§ 12 Abs. 2 StVO). Wer also max. 3 Minuten anhält und dabei am Steuer sitzen bleibt (also im Notfall schnell wegfahren kann), der hält.
Der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat und dem beauftragten Planungsbüro Fichtner war es wichtig, dieses Parkraumkonzept nicht nur rechts- und verkehrssicher zu gestalten, sondern auch weiterhin eine vertretbare Anzahl von Parkplätzen auf unseren Straßen anbieten zu können. Deshalb wurde in der Alemannenstraße der nördliche bzw. westliche Gehweg aufgegeben (zählt jetzt also zur Fahrbahn), damit dort Parkplätze eingezeichnet werden konnten. In der Römerstraße war dies leider nicht möglich. Diese Straße ist so schmal, dass dort eigentlich bisher schon keine Autos, höchstens Motorräder parken durften. Deshalb hätte das Landratsamt dort auch keine eingezeichneten Parkplätze genehmigt.
Trotz allem waren in den Zeiten vor dem Parkraumkonzept sicherlich mehr Fahrzeuge auf den Straßen geparkt, als nun Parkplätze zur Verfügung stehen. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass Fahrzeuge zuallererst auf dem eigenen Grundstück geparkt werden müssen und es keine Garantie auf einen eigenen Parkplatz auf der Straße geben kann.
Unser Gemeindevollzugsdienst wird die Einhaltung der Regelungen kontrollieren und nach einer Übergangsfrist auch Verstöße anzeigen.
Das Landratsamt, welches das Parkraumkonzept auf den Antrag der Gemeinde angeordnet hat, hat uns die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 6 Monaten Erfahrungen zu sammeln und Korrekturen umzusetzen. Für diesen Zeitraum waren zuerst gelbe Markierungen angedacht, inzwischen haben wir uns im Sinne einer eindeutigen Markierung aber für von Anfang an weiße Markierungen entschieden.
Wenn Ihnen also ein ggf. neu entstandenes Problem auffällt oder Sie einen konstruktiven Vorschlag für eine Verbesserung des Konzeptes haben, wenden Sie sich bitte bis Ende Oktober an die Gemeindeverwaltung.
Wir haben bereits einige - teilweise auch sehr gut begründete - Vorschläge erhalten, sammeln diese und werden diese Verbesserungsvorschläge im November im Ortschafts- und Gemeinderat beraten und danach mit dem Landratsamt besprechen, um nach der ersten Erprobungsphase ein noch besseres Konzept zu haben.
Ein zusätzlicher Zebrastreifen am Feuerwehrhaus Feldkirch wurde auch beantragt, leider aber nicht genehmigt.
Wir sind uns bewusst, dass die neuen Regeln einige Umgewöhnung und ab und zu auch Ärgernisse bedeuten werden. Allerdings sind wir uns sicher, dass am Ende die Vorteile der Verkehrssicherheit überwiegen und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
Hier sehen Sie die Präsentation des Planungsbüros mit vielen Erläuterungen, die in der Gemeinderatssitzung vorgestellt wurde. Außerdem stellen wir zur allgemeinen Übersicht den aktuellen Stand der Parkmarkierungen bereit.
Aufstellungsbechluss und öffentliche Auslegung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dem Erlass örtlicher Bauvorschriften "Bohrerhof-Land-Live" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Kommunale Wärmeplanung
Zu unserer Themenseite "Kommunale Wärmeplanung"
Tigermückenbekämpfung
Ortsplan der Gemeinde Hartheim am Rhein
Der Ortsplan (6,413 MiB) unserer Gemeinde mit einer Umgebungskarte steht Ihnen hier zur Verfügung.
Ortsbroschüre und Bürgerinformation "Breisgau" mit vielen Infos zur Gemeinde Hartheim am Rhein
In der Ortsbroschüre und Bürgerinformation "Breisgau" erhalten Sie die wichtigsten Infos zur Gemeinde Hartheim am Rhein. Die Bröschüre haben wir zum Lesen und Downloaden unter Gemeinde & Rathaus --> Rathaus & Bürgerservice --> Ortsbroschüre "Breisgau" hinterlegt und verlinkt.
Viel Spaß beim Informieren und Lesen!
Gemeindeentwicklungskonzept "Hartheim am Rhein 2030"
Das Gemeindeentwicklungskonzept "Hartheim am Rhein 2030" kann nachfolgend als PDF-Version heruntergeladen werden. Außerdem ist ein Film zum Gemeindeentwicklungskonzept, der von den Jugendlichen erstellt wurde auf Youtube verlinkt und kann dort angesehen werden.
Mit einem Klick auf das Bild
kommen Sie zum Film:
"Hartheim am Rhein 2030 - Perspektiven der Jugendlichen"
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Nachfolgend kann das Gemeindeentwicklungskonzept in der PDF-Version heruntergeladen werden: