Behördenwegweiser
Fachbereich Sozialmedizin
Beschreibung
Unsere Aufgaben:
- Amtsärztliche Untersuchungen
- Konzessionen von Privatkrankenhäusern
Amtsärztliche Untersuchungen
Der Fachbereich Sozialmedizin und Heimaufsicht führt im Auftrag anderer Ämter, von Behörden und Gerichten Untersuchungen zur Beurteilung und Einschätzung von vorliegenden Erkrankungen und deren Folgen durch.
Hierzu gehören unter anderem:
- Untersuchungen zur Dienstfähigkeit (öffentlicher Dienst)
- Untersuchungen zur Arbeitsfähigkeit (z.B. Sozialamt)
- Bescheinigungen für Bundesbeamte über die Notwendigkeit von Kurmaßnahmen
- Begutachtung für Leistungen nach den Asylgesetzen
- Sachverständigengutachten für Betreuung, Unterbringung und im Auftrag von Gerichten
- Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit
Einstellungsuntersuchungen für die Beamtenlaufbahn werden ab 1. Juli 2016 durch niedergelassene Ärzte durchgeführt: Informationen für Beamtenbewerber und Ärzteliste auf der Internetseite des Landesgesundheitsamtes B-W »
Verfahrensablauf
Voraussetzung für eine amtsärztliche Untersuchung ist grundsätzlich ein schriftlicher Auftrag einer Behörde. Liegt uns ein Auftrag vor, wird ein Untersuchungstermin schriftlich mitgeteilt. In Beihilfe- und Steuerangelegenheiten muss selbst ein Untersuchungstermin (amtsärztliches Sekretariat) vereinbart werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültige Ausweisdokumente
- Zur Begutachtung sind ggf. Befunde vom Hausarzt und Fachärzten mitzubringen
Der für die Untersuchung notwendige Erhebungsbogen zur Krankheitsvorgeschichte wird bei schriftlicher Einbestellung zugeschickt, andernfalls vor der Untersuchung im Gesundheitsamt ausgefüllt. Die Höhe evtl. anfallender Kosten wird bei Terminvereinbarung mitgeteilt.
Lieferanschrift
Parkplatz
Parkplätze beim Dienstgebäude vorhanden.
Parkplatz für Gehbehinderte unmittelbar vor den Dienstgebäuden.
Barrierefreier Zugang zum Beratungszentrum.