Behördenwegweiser
Allgemeiner Sozialer Dienst Südlicher Breisgau
Beschreibung
Jugendhilfe soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen oder sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen bei der Erziehung beraten und unterstützt werden.
• Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
• Beratung und Unterstützung von benachteiligten jungen Menschen
• Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
• Beratung in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung
• Angebote gemeinsamer Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
• Beratung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
• Hilfen zur Erziehung (ambulante, stationäre Angebote)
• Hilfen für junge Volljährige
• Eingliederungshilfen
• Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
• Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren
Lieferanschrift
Parkplatz
Am Gebäude; Anfahrt mit dem Auto über Lehener Straße und Idingerstraße.
Kontakt
Zuständigkeit
Wir sind zuständig für die Gemeinden Bad Krozingen, Ballrechten-Dottingen, Ehrenkirchen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Münstertal, Schallstadt und Staufen.
Sprechzeiten: nach persönlicher Vereinbarung.
Persönlicher Kontakt
Leitung der Fachgruppe Südlicher Breisgau
Leistungen
- Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfeplan aufstellen
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind beantragen
- Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen